Newsletter Empfänger und der Datenschutz
Empfänger für den eigenen Newsletter Datenschutz-konform zu gewinnen ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiches E-Mail-Marketing. Die gesetzlichen Regelungen sind in Deutschland sehr restriktiv, auch da in der Anfangszeit der Aufbau von E-Mail Empfängerlisten eher als Fleißarbeit galt und E-Mail Adressen zum Kauf angeboten und auch entsprechend genutzt wurden. So rollten diverse Spamwellen durch Deutschland bis der Gesetzgeber klare Regeln aufstellte.
Heute ist der Aufbau eigener Empfängerlisten für den Newsletter-Versand die einzig sinnvolle und auch gesetzeskonforme Möglichkeit erfolgreich E-Mail-Marketing zu betreiben. Denn der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass nachweisbar eine Einwilligung des Empfängers über das Double-Opt-In Verfahren vorliegen muss, bevor E-Mails verschickt werden dürfen.
Empfänger Adressen, die nicht genutzt werden dürfen
- E-Mail Adressen aus dem eigenen CRM – es muss entweder ein Double-Opt-In oder eine AKTIVE Geschäftsbeziehung bestehen
- Gekaufte E-Mail Adressen – Empfänger haben nicht IHNEN die Einwilligung zum Newsletter-Versand erteilt
- Kopierte E-Mail Adressen aus frei verfügbaren Quellen im Internet – eine Einwilligung liegt Ihnen nicht vor
- Messekontakte
- Adressen aus mündlicher Erhebung (z.B. über Telefonate) – die Einwilligung muss nachweisbar sein
- Single-Opt-In Adressen – Das Double-Opt-In Verfahren ist vorgeschrieben, da nur dann ausgeschlossen werden kann, dass Dritte die E-Mail Adresse eingetragen haben.
Wer Newsletter Empfängerlisten aufbauen will braucht Kreativität, einen langen Atem und eine saubere Technik im Hintergrund.